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Nachrichten > Natur und Umwelt

Halter müssen Tiere registrieren lassen

(jc) (stve) Im Hinblick auf die Versorgungsmaßnahmen wegen der Maul- und Klauenseuche-Gefahr weist das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises noch einmal darauf hin, dass nach §24b der Viehverkehrsordnung die Halter ihre Tiere registrieren lassen müssen. Wer also Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthähne und Einhufer (Pferde!) halten will, ist danach spätestens zu Beginn der Tierhaltung verpflichtet, diese beim Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises als zuständige Behörde anzuzeigen.
Das Veterinäramt erfasst dann die angezeigten Tierhaltungen unter Erteilung einer Nummer in einem Register. Wichtig ist, dass bei der Anzeige die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart, mitgeteilt werden. Auch Änderungen in der Tierhaltung sind unverzüglich anzuzeigen. Sollte eine erforderliche Anzeige in der Vergangenheit noch nicht erfolgt sein, ist es gerade in der jetzigen Situation wichtig, diese unverzüglich nachzuholen. Nur wenn die genannten Tierhaltungen genau und lückenlos erfasst sind, können Maßnahmen ergriffen werden, durch die eine Tierseuche effektiv bekämpft werden kann. Da das Veterinäramt nur die bekannten Tierhalter von dringend erforderlichen Maßnahmen unterrichten kann, liegt eine solche Anzeige im eigenen Interesse der Tierhalter.


08.05.01

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