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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Gemeinderat beschließt neue Bestattungsgebührensatzung


(Foto:Claussen)

(jc) Der Gemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung einer Neufassung der Friedhofsordnung zugestimmt. Die Friedhofsordnung wurde im Jahre 1986 letztmalig geändert. Durch zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung, die Weiterentwicklung ordnungs- und gestaltungsrechtlicher Vorstellungen in der Praxis, gestiegene Anforderungen des Umweltschutzes sowie geänderte Anforderungen war Novelierungsbedarf für die bestehende Friedhofssatzung entstanden. Die wesentlichen Einzeländerungen sind unter anderem die Neufestlegung von Kindergrabgrößen, die Neuaufnahme von Anonymgräbern und die zusätzliche Belegungsmöglichkeit von Erdgräbern mit Urnen. Ab dem 1. August 2024 werden Reihengräber von der Stadt oder von beauftragten Dritten abgeräumt und nicht mehr von den Verfügungsberechtigten. Diese Leistung ist dann künftig in den Bestattungsgebühren enthalten. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung ist nun auch das Anbringen von Lichtbildern an Grabmalen zulässig.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde auch eine Neufassung der Bestattungsgebührensatzung verabschiedet. Auf Basis einer von der Rechtsprechung geforderten Gebührenkalkulation, die von einem Kostendeckungsgrad von 95,40 % ausgeht, ergibt sich eine Erhöhung der Grabnutzungsgebühren von circa 7 % und bei den Bestattungsgebühren eine Erhöhung von rund 8 %. Eine immer stärker werdende Tendenz zum Kauf von Urnengrabplätzen und Kolumbariennischen machten die Gebührenerhöhung nötig. Diese Grabstätten sind wesentlich günstiger und bringen der Stadt weniger Einnahmen. Durch die Gebührenerhöhung könnte der Zuschussbedarf im laufenden Jahr um rund 35.000 DM auf etwa 78.000 DM fallen.

19.07.01

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