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Wer ein Tier überfährt, muss sich melden

(hr) Am frühen Sonntagmorgen hatte ein 27-jähriger Audi-Fahrer aus Buchen auf der L 524 (Neue Dielbacher Straße) in Eberbach den Dackel eines 51-jährigen Eberbachers, der in der Nähe des Unfallortes wohnt, überfahren. Da der Hund wohl schon verendet war, legte der Audifahrer den Tierkadaver an den Straßenrand.
Da der Hund kein Halsband trug, konnte der Autofahrer den Besitzer nicht erreichen und setzte die Fahrt fort, nachdem er an seinem Fahrzeug zunächst keinen Schaden hatte feststellen können. Erst am Dienstagnachmittag meldete er telefonisch den Unfall bei der
Polizei, weil er doch einen Schaden im Frontbereich seines Pkw bei der Versicherung geltend machen wollte und diese die Unfallmeldung von ihm verlangte.
Die Polizei fand den Dackel an der Unfallörtlichkeit verendet vor. Die Beamten konnten den Hundehalter ausfindig machen. Offenbar hatte sich der Hund unter dem Zaun durchgegraben und war dann auf die Straße gelaufen. Obwohl der Audi-Fahrer am Unfall kaum Schuld haben dürfte, sieht er einer Anzeige entgegen. Die Polizei wirft ihm nämlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Er hätte die Beamten unverzüglich und nicht erst nach zwei Tagen von dem Verkehrsunfall verständigen müssen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass sie nach Unfällen mit Tieren grundsätzlich informiert werden muss, falls der Tierhalter nicht ermittelt werden kann.

23.08.01

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