WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
Sonntag, 05. Mai 2024
              
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE 

Nachrichten > Vermischtes

Alle Anlieger müssen räumen und streuen

(hr) Wenn es schneit und friert, müssen nicht nur diejenigen zur Schneeschaufel greifen, die vor dem Haus einen Gehweg haben.
Nach Mitteilung der Stadtverwaltung haben die Straßenanlieger bei Schneeanhäufung innerorts die Verpflichtung, die Gehwege zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Falls auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, sind entsprechende Flächen am Fahrbahnrand in einer Breite von 1,0 m zu räumen und zu bestreuen. Falls nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, haben auch die Anlieger gegenüber eine Streupflicht, und zwar im jährlich wechselnden Turnus. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Anlieger der "anderen" Straßenseite räum- und streupflichtig, in den Jahren mit ungerader Endziffer, also noch für den Rest dieses Jahres, müssen die Anlieger auf der Seite des Gehwegs schuften.
Als Anlieger gelten Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die direkt oder über eine Zufahrt oder einen Zugang an einer Straße liegen. Erbbauberechtigte sind anstelle der Eigentümer räumpflichtig. Anlieger sind aber auch Besitzer von Grundstücken, die von der Straße durch ein städtisches unbebautes Grundstück bis zu 10 m Breite getrennt sind. Auch Besitzer unbebauter Grundstücke müssen räumen und streuen.
Zum Streuen darf nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salz ist mit Ausnahme von Steillagen tabu, und auch dort darf der Salzanteil höchstens ein Drittel betragen.
Es gibt auch genaue zeiltiche Vorgaben: Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein. Danach ist bei Bedarf bis 21 Uhr auch mehrfach zu säubern. Weitere Informationen zur Räum- und Streupflicht gibt es bei der Stadtverwaltung unter Tel. (06271) 87244 oder 87237.

16.11.01

[zurück zur Übersicht]

© 2001 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]
©2000-2019 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Rechtsanwalt Kaschper

Werben im EBERBACH-CHANNEL

Werben im EBERBACH-CHANNEL