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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Platzverweis als Modellversuch auch in Eberbach

(csh) Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das den sogenannten "Platzverweis" modellhaft eingeführt hat. Diese gemeinsame Initiative von Justiz-, Sozial- und Innenministerium sieht vor, dass in Fällen von häuslicher Gewalt die Polizei einen Platzverweis bis zu 10 Tagen gegen den Gewaltausübenden aussprechen kann. Das heißt im Klartext: Nicht mehr Frauen und Kinder müssen in Fällen von häuslicher Gewalt die gemeinsame Wohnung verlassen, sondern sie können denjenigen, der die Gewalt ausübt, aus der Wohnung weisen lassen.
69 Städte sind bislang in Baden-Württemberg an diesem Modellversuch beteiligt. Auch Eberbach und die Gemeinde Schönbrunn haben sich an das Verfahren angeschlossen und die örtliche Polizei hat in einem Fall bereits von dem neuen Verfahren Gebrauch gemacht.
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern eine Straftat und muss als solche auch rechtlich verfolgt werden um innerhalb der Gesellschaft ein Klima der Gewaltächtung zu schaffen. Der "Platzverweis" kann deshalb nur ein Teil eines ganzen Netzwerkes von Maßnahmen sein - zu diesem Schluss kam auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauen- und Kinderschutzhäuser auf ihrer Bundestagung, die vom 11.-13.Oktober in Mosbach-Neckarelz stattfand.
Johanna Lichy, Staatssekretärin im Sozialministerium und Frauenbeauftragte der Landesregierung, betonte bei ihrer Eröffnungsansprache zur Tagung die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Verwaltungsinstitutionen und Frauenhäusern um langfristige Erfolge bei der Bekämpfung von familiärer Gewalt erzielen zu können. 5000 Frauen und Kinder suchen pro Jahr in Baden-Württemberg in Frauenhäusern Schutz und sie sind nur die Spitze des Eisberges, denn die Dunkelziffer ist enorm hoch. Nach Schätzungen der Polizei kommt es in jeder vierten Partnerschaft zu Gewalttätigkeiten. Das "Wegweisungsgesetz" kann nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen sein. Qualifizierte Beratung und Hilfe für die Betroffenen muss nach wie vor von den Frauenhäusern geleistet werden, so Lichy.
Das baden-württembergische Modell orientiert sich an dem österreichischen "Wegweisungsgesetz" und basiert auf den drei Grundbausteinen: Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Opferberatung. Justizminister Goll betonte bei der Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauen- und Kinderschutzhäuser die zwingende Notwendigkeit einer qualifizierten Opferberatung nach dem "Platzverweis". Diese Beratung muss organisiert werden und das wird auf Dauer nicht zum Nulltarif zu machen sein. Der jetzt angelaufene Modellversuch soll Erkenntnisse bringen, die zu einem festen Konzept oder sogar zu einer Veränderung im Polizeigesetz umgesetzt werden können. "Wir sind noch lange nicht am Ziel aber wir haben uns auf den Weg gemacht", so Goll.
Die Frauenhäuser stehen für die Opferberatung zur Verfügung. Sie können präventive, ambulante und qualifizierte Beratung leisten, wenn das Problem der Finanzierung gelöst ist. Gerade in Baden-Württemberg gibt es keine Regelfinanzierung für Frauenhäuser, so daß die Ausstattungen der einzelnen
Einrichtungen sehr unterschiedlich ist.
Für Eberbach konnte Frau Gumbel, Leiterin des Frauenhauses vor Ort und 2. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauen- und Kinderschutzhäuser, von einer sehr guten Zusammenarbeit mit der Polizei berichten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es der Polizei in Deutschland (anders als in Österreich) allerdings nicht möglich, die Beratungsstellen direkt über den Vorgang zu informieren. Wie Polizeihauptmeister Günther Salomon von der Polizeidirektion Eberbach betonte, werden die Opfer aber über die Möglichkeiten der Hilfe und Beratung informiert und müssen dann selbstständig den Kontakt zu diesen aufnehmen.
Für Eberbach gilt, wie für alle anderen am Modell beteiligten Städte, die Ergebnisse des "Platzverweis" müssen nach einem Jahr ausgewertet werden, um geeignete Gesamtkonzepte zur Neuregelung finden zu können. Dazu soll auch in Eberbach ein "Runder Tisch" eingerichtet werden, an dem die beteiligten
Institutionen und Dienststellen ihre Erfahrungen austauschen können.

23.10.00

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