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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Bundesverwaltungsgericht tagte zu Obrigheim

(hr) Der 11.Senat des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin teilt die Auffassung der Klägergemeinschaft "Atomkraftwerk Obrigheim abschalten", dass die erforderliche Genehmigung für den ältesten bundesdeutschen Atommeiler nicht vorliegt. Das Verfahren wurde durch einen Beschluss am Ende der gestrigen Verhandlung an den Verwaltungsgerichtshof Baden - Württemberg in Mannheim zurück überwiesen. Die Klägergemeinschaft betrachtet dieses als einen großen Erfolg für ihre jahrelange Arbeit und für die Menschen, die die Klagen finanziell unterstützen und sieht einen weiteren Schritt zur Stilllegung des KWO erreicht.
Nach Auffassung der Klägergemeinschaft ist das KWO anders errichtet als genehmigt. Einbauten seien nachträglich installiert und Leistungserhöhungen vorgenommen worden, die von der erforderlichen Genehmigung abweichten. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde diese Auffassung ebenfalls von Oberbundesanwalt Stamm und vom Bundesumweltministerium vorgetragen.
Nach Meinung der Klägergemeinschaft hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt drei Alternativen. Entweder die sofortige Stilllegung, oder das Land Baden -Württemberg und das KWO als Beklagte müssen beweisen, dass die Anlage doch der erteilten Genehmigung entspricht. Wenn der Verwaltungsgerichtshof dieses offenlässt, muss nachgewiesen werden, dass die Behörde ( Land Baden-Württemberg ) rechtsfehlerfrei gearbeitet hat.
Die Klägergemeinschaft betont, dass nach ihrer Auffassung das KWO eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Der Reaktor sei hochgradig versprödet, sogar viel stärker als er es entsprechend der Betriebsjahre sein dürfte. So sei es in einem Aktenvermerk der Landesregierung von 1992 zu lesen. Auch gegen Erdbeben und Flugzeugabsturz sei keine Sicherheit gegeben.


26.10.00

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