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Silvesterfeuerwerk birgt auch Gefahren


Vor Gefahren der Silvesterknallerei warnt die Polizei (Foto:Richter)

(hr) Den bevorstehenden Jahreswechsel nimmt die Polizeidirektion Heidelberg zum Anlass, bei aller angebrachten Freude und Ausgelassenheit auf Probleme und Gefahren hinzuweisen.
Alljährlich müssen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste tätig werden, wenn aus Übermut oder gar Mutwilligkeit Mitbürger Opfer von Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen werden.

Grundsätzlich sind folgende gesetzliche Bestimmungen zu beachten:
Feuerwerkskörper der Klasse 2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben und verkauft werden. Sie dürfen von solchen Personen auch nicht abgebrannt oder aufbewahrt werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist grundsätzlich nur am 31.Dezember und am 1.Januar erlaubt.

Zur Vermeidung von Unglücksfällen und Brandgefahren sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Hinweise beachtet werden:
- Beim Kauf auf das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten. - Stets die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung lesen.
- Wegen erhöhter Brandgefahr sollte man Feuerwerkskörper nur im Freien und nicht im Haus, auf dem Balkon oder in der Nähe brennbarer Gegenstände zünden.
- Feuerwerkskörper immer nur einzeln anzünden.
- Die Schussrichtung von Raketen mit Führungsstab immer so wählen, dass keine Personen oder Objekte gefährdet werden.
- Den Vorrat an Krachern und Raketen so ablegen, dass er nicht durch umherfliegende Knaller unkontrolliert oder gar auf einmal gezündet werden kann.
- Blindgänger liegen lassen.
- Als "Abschussrampen" für Raketen sind Flaschen mit schmalem Hals geeignet, die mit Wasser oder Sand gefüllt sicherer stehen.
- Fenster und Klappen der Wohnung, auch die Kellerfenster, während des Feuerwerkes geschlossen halten.

Ein verstärktes Augenmerk sollten Eltern auf ihre Kinder richten. Gerade auf diese üben Feuerwerkskörper einen besonderen Reiz aus und stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar. Erziehungsberechtigte stehen daher in der Pflicht, ihre Kinder auf bestehende Gefahren hinzuweisen und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern zu unterbinden.
Dies gilt in besonderen Maßen für das Herstellen sogenannter "Selbstlaborate". Gerade diese in Eigenregie produzierten Gegenstände sind, nicht zuletzt wegen der qualitativ und quantitativ weitgehend unbekannten Substanz, in ihrer Wirkung kaum abschätzbar. Manch falsch verstandene Experimentierfreude endete so schon mit folgenschweren Verletzungen.
Wer mit Feuerwerkskörpern hantiert, sollte auch an das Risiko eines bleibenden Hörschadens denken. Knallgeräusche oder Explosionen sind als Impulslärm von weniger als einer Sekunde Dauer besonders gefährlich für die Ohren und mit konstantem Dauerlärm kaum zu vergleichen. Die gehörschädigende Wirkung beruht vor allem auf den extrem hohen Spitzenpegel der Lautstärke von Knallkörpern. Nach dem Anzünden sollte daher schnell ein großer Abstand zum Feuerwerkskörper gesucht werden.

29.12.00

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