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Nachrichten > Natur und Umwelt

Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern

(jc) Die Gemeinde Hesseneck sieht sich veranlasst, auf die Verpflichtung von Rückschnitten an Bäumen, Hecken und Sträuchern auf Privatgrundstücken entlang von öffentlichen Straßen hinzuweisen.
Die Äste sind entlang der Grundstücksgrenze zum Straßenbereich bis in eine Höhe abzuschneiden, die das Befahren der Straße auch noch mit höheren Fahrzeugen ohne Beschädigung ermöglicht. Der Raum über Gehwegen muss soweit frei sein, dass das Begehen für den Benutzer ohne Gefährdung durch Äste erfolgen kann. Das freizuhaltende Lichtraumprofil über Straßen beträgt in der Regel 4,50 Meter, über Gehwegen 2,50 Meter.
Es sei nicht auszuschließen, dass im Falle einer Beschädigung eine Mithaftung des Grundstückeigentümers besteht. Darüber hinaus können bei Nichtbeachtung auch Rückschnitte durch die Gemeinde Hesseneck im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt und dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.


27.10.04

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