Sonntag, 19. Mai 2024

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Verschoben ist nicht aufgehoben - Entscheidung vertagt


Genutzte öffentliche Flächen am Alten Markt (Foto:Claussen)

(jc) Die Entscheidung über eine Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzung öffentlicher Straßen und Plätze ist heute zu Beginn der Sitzung des Gemeinderats vertagt worden. Seitens des Gemeinderats war Bürgermeister Bernhard Martin im Vorfeld der Sitzung signalisiert worden, dass noch Beratungsbedarf existiere, insbesondere bei der Höhe der Gebühren.
Künftig sollen auf Gewerbetreibende in Eberbach, die öffentliche Straßen und Plätze, beispielsweise für die Aufstellung von Tischen und Stühlen für Außenbewirtschaftung, Warenauslagen, Schaukästen oder Verkaufsbuden nutzen, Gebührenforderungen der Stadt zukommen. Der bisherige Entwurf sah vor, dass bei einer Nutzung von mehr als zwei qm beanspruchter Verkehrsfläche, zum Beispiel für das Aufstellen von Tischen und Stühlen, jährlich 600 Mark pro qm beanspruchter Verkehrsfläche fällig werden sollten. Bei Warenauslagen und Schaukästen wären es 130 Mark gewesen. Die Sondernutzung unter zwei qm beanspruchter Fläche Nutzung zu nicht gewerblichen Zwecken und aus Anlass von Festen wäre nach dem Entwurf auch weiterhin kostenfrei geblieben.


19.07.01

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