Sonntag, 19. Mai 2024

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Straßenräume von Bewuchs freihalten

(hr) Die Stadtverwaltung weist alle Eigentümer und Nutzer von Grundstücken darauf hin, dass öffentliche Verkehrswege von Bewuchs freizuhalten sind. Alle Äste und Zweige, die in die vorgeschriebenen Freiräume von 4,50 m über Fahrbahnen, 2,30 m über Fußwegen und 2,50 m über Radwegen hineinwachsen, müssen zur Vermeidung von Behinderungen und Schadensersatzansprüchen zurückgeschnitten werden. Außerdem müssen Verkehrszeichen grundsätzlich von Bewuchs freigehalten werden.

23.10.01

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