Samstag, 18. Mai 2024

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Wirte müssen für Bier und Pizza auf der Straße zahlen


Straßencafés kosten die Wirte künftig zusätzliches Geld. (Foto:Archiv)

(hr) Wer als Geschäftsmann öffentliche Flächen in Eberbach in Anspruch nimmt, muss künftig dafür bezahlen. Eine entsprechende "Sondernutzungsgebührensatzung" beschloss heute der Eberbacher Gemeinderat. Die ursprünglich vorgesehene Höhe dieser Gebühren wurde am Ende drastisch gesenkt, um wünschenswerte Aktivitäten zur Belebung der Innenstadt nicht zu behindern. Andererseits soll mit der Gebühr aber auch für einen ausgeglichenen Wettbewerb gesorgt werden. Nach der Satzung kommen auf einen Betrieb, der das ganze Jahr hindurch 80 qm öffentliche Fläche in Anspruch nimmt, rund 3.120 Euro jährlich an Kosten zu. Für Mini-Nutzungen unter 2 qm Fläche wird nichts berechnet. Gebührenfrei sind auch Nutzungen zu nicht gewerblichen Zwecken und solche, die im öffentlichen Interesse liegen. Zu Letzteren zählen auch Info-Stände politischer Parteien vor Wahlen und gemeinnützige Feste. Bei der Höhe der Gebühren wird unterschieden zwischen Nutzungen, bei denen direkt der Umsätze gemacht werden (z.B. Straßencafés) und solchen, die nur mittelbar der Umsatzerzielung dienen (z.B. Warenauslagen vor Geschäften).

20.12.01

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