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Nachrichten > Wirtschaft und Arbeit

Beim Bieterverfahren fällt kein Hammer

(jc) (skd) Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf umschreibt man am besten dadurch, indem man sagt was es nicht ist: Es ist keine Auktion oder Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für den Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Auktion bzw. Versteigerung ist das Ende. Es wird kein Zuschlag erteilt.
Der Ablauf erfolgt bei der "offenen Besichtigung" völlig zwanglos. Der Teilnehmer besichtigt die Räumlichkeiten der Immobilie und erhält bei Interesse die aussagekräftigen Unterlagen. Diese Unterlagen enthalten auch das Gebotsformular. Dieses übergibt bzw. sendet man an den Verkäufer bzw. den beauftragten Immobilienmakler.
Anders als bei einer Versteigerung/Auktion kann der Verkäufer frei entscheiden, ob er zum Gebot verkauft oder nicht.
Nach Ablauf einer Frist, die auf dem Formular vermerkt ist, erhält der Teilnehmer den Zuschlag bzw. die Absage. Die notarielle Kaufvertragsabwickung verläuft wie beim üblichen Immobilienverkauf.
Das Bieterverfahren – eine noch nicht so bekannte Verkaufsvariante –
ist gerade bei schwer verkäuflichen Immobilien, wie beispielsweise Gewerbeimmobilien, ein weiteres erfolgreiches Verkaufsinstrument, welches immer mehr genutzt wird.
Die SKD Immobilien GmbH wird am 24.Juni um 16 Uhr in Pleutersbach, Neckargasse in der ehemaligen Gaststätte "Zum Löwen" erstmals eine "offene Besichtigung" im Bieterverfahren durchführen.

Infos im Internet:
www.skd-immobilien.de


20.06.07

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